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►Kernthesen der
AGE
►Beitrag
der Wirtschaft zur Armutsbekämpfung
►Unternehmerische
Verantwortung
►Good
Governance
►AIDS/Medizinische Versorgung
►Handelspolitik
►Infrastruktur
►Entwicklungs- finanzierung
►Public Private Partnerships (PPP) |
AGE fordert engere
Verzahnung von Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik

AGE Fachtagung |
Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik müssen stärker miteinander
verzahnt werden. Dies ist die Kernbotschaft einer gemeinschaftlich von
DIHK, AVE, VUBIC und BDI organisierten Fachtagung in Berlin.
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„Alte Denkmuster müssen überwunden werden. Entwicklungs-
und Wirtschaftsministerium und die verschiedenen Förder-institutionen
müssen enger zusammenarbeiten, und die Förderinstrumente müssen
flexibler werden“, unterstrich der AGE-Vorsitzende Jürgen Thumann.
Am 28.
November diskutierten im Rahmen einer AGE-Fachtagung
80 Teilnehmer aus Wirtschaft,
Ministerien und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und
Außenwirtschaftsförderung diskutierten über konkrete Schritte, wie die
Entwicklungspolitik, die Außenwirtschaftspolitik und die Wirtschaft im
wechselseitigen Interesse enger kooperieren können.
BDI-Präsident Jürgen R. Thumann appellierte an die Bundesregierung,
ihrer Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 2005, Außenwirtschafts- und
Entwicklungspolitik besser zu verzahnen, Taten folgen zu lassen. Erich
Stather, Staatssekretär im Entwicklungsministerium (BMZ), verwies auf
erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen der PPP-Fazilität des BMZ. Dr.
Karl-Ernst Brauner, Abteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi),
regte ressortübergreifende Initiativen wie die aktuelle
Wasserwirtschaftsinitiative an, wies aber auf begrenzte Möglichkeiten
des BMWi zum Anstoß unternehmerischer Aktivitäten hin.
In vier Arbeitsgruppen wurden konkrete Schritte zu einer engeren
Kooperation zwischen Außenwirtschafts- und Entwicklungspolitik
diskutiert. Zu den zahlreichen daraus resultierenden Empfehlungen der
Wirtschaft an die Politik zählt die Erarbeitung eines Memorandums, in
dem BMZ und BMWi gemeinsame Ziele definieren und verbindlich vorgeben.
Erforderlich sind außerdem gemeinsame Leitlinien für die Institutionen
der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung, eine
gemeinsame Verantwortung der Bundesregierung für faire Vergabeverfahren
internationaler Entwicklungsorganisationen und die Einführung von
Business-to-Business (B2B)-Programmen für Unternehmenskooperationen mit
leistungsfähigen Kooperationspartnern in Entwicklungsländern. Zur
Erleichterung von Investitionen in Entwicklungsländern werden neue
Finanzierungsinstrumente für niedrige Investitionsvolumina kleinerer
Unternehmen und die bestmögliche Nutzung und – soweit nötig - die
Erweiterung der Risikoabsicherungsmöglichkeiten empfohlen. Auf
erfolgreichen PPP-Vorhaben soll aufgebaut und die PPP-Fazilität des BMZ
flexibilisiert werden.
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